Frage 58 von 549

Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe zu melden?

Antworten:

Falsch

binnen einer Woche

Richtig

binnen zwei Wochen

Nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson muss der Erwerbsberechtigte innerhalb von zwei Wochen den Erwerb schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe vorlegen. Dies sorgt dafür, dass der Erwerb rechtlich korrekt dokumentiert und die Waffe ordnungsgemäß registriert wird.

Falsch

binnen eines Monats