Frage 73 von 549
Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
Antworten:
Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.
Ja, die Erlaubnisbehörde darf den Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition zu überprüfen. Als Inhaber einer WBK sind Sie verpflichtet, diesen Zutritt zu gewähren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.