Frage 73 von 549

Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

Antworten:

Richtig

Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.

Ja, die Erlaubnisbehörde darf den Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition zu überprüfen. Als Inhaber einer WBK sind Sie verpflichtet, diesen Zutritt zu gewähren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Falsch

Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Falsch

Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.