Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?
Antworten:
Nur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.
Waffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
Auf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.
Auf Schießständen dürfen Sie Schrotmunition in der Menge erwerben, die Sie für das sofortige Verbrauch auf dem Stand benötigen. Diese Regelung bezieht sich darauf, dass die Munition direkt auf der Schießstätte verbraucht wird und nicht zum späteren Transport oder zur Lagerung gedacht ist.
Zur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.
Waffen oder Munition dürfen anderen Personen überlassen werden, wenn dies zur Beförderung dient und die Person, die sie erhält, im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte (WBK) ist. Die Überlassung sollte ausschließlich für den Transportzweck erfolgen, nicht für den sofortigen Gebrauch.