Frage 63 von 549
Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?
Antworten:
Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.
Auf Schießständen dürfen Sie Schrotmunition in der Menge erwerben, die Sie für das sofortige Verbrauch auf dem Stand benötigen. Diese Regelung bezieht sich darauf, dass die Munition direkt auf der Schießstätte verbraucht wird und nicht zum späteren Transport oder zur Lagerung gedacht ist.
Ja, mit Erwerbsberechtigung.
Schrotmunition kann in unbeschränkter Menge erworben werden, vorausgesetzt, Sie besitzen die notwendige Erwerbsberechtigung, typischerweise durch eine Waffenbesitzkarte (WBK). Die Munition muss für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und die gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung müssen eingehalten werden.
Nein.