Sollte im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
Antworten:
Nein.
Wenn möglich durch Zuruf und/oder Warnschuss.
Ja, im Notwehrfall sollte der Angreifer, wenn möglich, durch Zuruf und/oder Warnschuss vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden. Eine solche Warnung kann den Angreifer dazu bewegen, seinen Angriff zu stoppen, wodurch der Einsatz der Schusswaffe vermieden werden könnte. Die Warnung dient der Verhältnismäßigkeit und dem Ziel, den Einsatz tödlicher Gewalt nach Möglichkeit zu verhindern. Allerdings muss die Entscheidung, ob eine Warnung erfolgen kann, immer unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Gefährlichkeit der Situation getroffen werden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, sofort zu handeln, ohne vorher zu warnen, um eine unmittelbare Bedrohung abzuwenden.
Das Zeigen der Waffe reicht aus, um den Angriff zu beenden.