Frage 104 von 549

Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?

Antworten:

Falsch

Ja, immer.

Richtig

Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.

Das ist korrekt. Nein, Sie dürfen nicht in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen. Der Einsatz einer Schusswaffe ist nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um einen Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen handelt, und wenn keine anderen, weniger gefährlichen Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff abzuwehren. Der Schusswaffengebrauch muss immer verhältnismäßig sein und ist als letztes Mittel anzusehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Bedrohung abzuwehren.

Falsch

Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.