Frage 102 von 549
Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
Antworten:
Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
Ja, soweit es die Umstände erlauben.
Ja, im Notwehrfall sollte vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden, soweit es die Umstände erlauben. Eine Warnung kann dazu beitragen, den Angreifer von seinem Vorhaben abzubringen und somit den Einsatz der Schusswaffe möglicherweise überflüssig machen. Dies ist auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit, die im Rahmen der Notwehr immer zu beachten ist. Allerdings hängt die Möglichkeit, eine Warnung auszusprechen, stark von der konkreten Situation ab. In akuten, lebensbedrohlichen Situationen, in denen keine Zeit für eine Warnung bleibt, kann der unmittelbare Einsatz der Waffe notwendig sein.
Nein, das ist nicht erforderlich.