Frage 101 von 549

Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

Antworten:

Falsch

Nein, niemals.

Richtig

Ist ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.

Ja, das ist korrekt. Wenn der Angegriffene einem Angriff ausweichen kann, ohne wesentliche Interessen aufzugeben, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig. Die Notwehr muss verhältnismäßig sein, und das bedeutet, dass weniger einschneidende Mittel bevorzugt werden müssen, wenn sie verfügbar sind. Wenn der Angegriffene die Möglichkeit hat, der Gefahr durch Ausweichen oder Flucht zu entgehen, ohne dabei sein Leben, seine Gesundheit oder wesentliche Interessen aufs Spiel zu setzen, dann ist der Einsatz einer Schusswaffe in der Regel nicht gerechtfertigt. Schusswaffengebrauch ist in der Notwehr nur dann zulässig, wenn keine anderen, weniger gefährlichen Alternativen zur Verfügung stehen, um den Angriff abzuwehren.

Falsch

Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.