Frage 59 von 549
Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessiert sich ein Jäger. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung zu erbringen?
Antworten:
Schriftliche Bestätigung, dass er als Jäger erwerbsberechtigt ist.
gültiger Jagdschein
Beim Verkauf eines Kleinkaliber-Repetiergewehrs an einen Jäger muss der Käufer seinen gültigen Jagdschein vorlegen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass der Käufer die erforderlichen Berechtigungen hat, um die Waffe zu erwerben und zu besitzen.
Die Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte ohne Voreintrag ist ausreichend.