Frage 59 von 549

Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessiert sich ein Jäger. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung zu erbringen?

Antworten:

Falsch

Schriftliche Bestätigung, dass er als Jäger erwerbsberechtigt ist.

Richtig

gültiger Jagdschein

Beim Verkauf eines Kleinkaliber-Repetiergewehrs an einen Jäger muss der Käufer seinen gültigen Jagdschein vorlegen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass der Käufer die erforderlichen Berechtigungen hat, um die Waffe zu erwerben und zu besitzen.

Falsch

Die Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte ohne Voreintrag ist ausreichend.