Frage 60 von 549

An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden?

Antworten:

Falsch

Reservisten der Bundeswehr

Falsch

Polizeibeamte

Richtig

Personen mit Erwerbsberechtigung

Erlaubnispflichtige Pistolen dürfen nur an Personen verkauft werden, die eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK) besitzen und somit die notwendige Erwerbsberechtigung nachweisen können. Der Käufer muss auch die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Bedürfnis erfüllen.