Frage 60 von 549
An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden?
Antworten:
Reservisten der Bundeswehr
Polizeibeamte
Personen mit Erwerbsberechtigung
Erlaubnispflichtige Pistolen dürfen nur an Personen verkauft werden, die eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK) besitzen und somit die notwendige Erwerbsberechtigung nachweisen können. Der Käufer muss auch die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Bedürfnis erfüllen.