Frage 66 von 549
Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber- Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?
Antworten:
2 Wochen
Der Erwerbsberechtigte muss den Erwerb der Schusswaffe innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich anzeigen.
4 Wochen
1 Woche