Frage 66 von 549

Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber- Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?

Antworten:

Richtig

2 Wochen

Der Erwerbsberechtigte muss den Erwerb der Schusswaffe innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich anzeigen.

Falsch

4 Wochen

Falsch

1 Woche