Frage 213 von 549

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Antworten:

Falsch

Ja

Ja, zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für Ihren Drilling benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Der Einstecklauf wird als zusätzlicher Bestandteil des Drillings betrachtet und muss entweder in Ihrer bestehenden Waffenbesitzkarte eingetragen oder es muss eine separate Erlaubnis beantragt werden, um sicherzustellen, dass alle waffenrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Richtig

Nein