Frage 214 von 549
Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?
Antworten:
Ja
Ja, der Jagdschein ist ausreichend für den Erwerb von Kurzwaffenmunition, die auch in Langwaffen verschossen werden kann. Beispiel .22LR
Nein