Frage 214 von 549

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Antworten:

Falsch

Ja

Ja, der Jagdschein ist ausreichend für den Erwerb von Kurzwaffenmunition, die auch in Langwaffen verschossen werden kann. Beispiel .22LR

Richtig

Nein