Frage 212 von 549
Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antworten:
Unverzüglich
Jagdscheininhaber sind verpflichtet, das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Regelung dient der Verhinderung des Missbrauchs von verlorenen oder gestohlenen Waffen und trägt zur Sicherheit bei.
Innerhalb einer Woche
Innerhalb zwei Wochen
Innerhalb eines Monats