Frage 212 von 549

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antworten:

Richtig

Unverzüglich

Jagdscheininhaber sind verpflichtet, das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese Regelung dient der Verhinderung des Missbrauchs von verlorenen oder gestohlenen Waffen und trägt zur Sicherheit bei.

Falsch

Innerhalb einer Woche

Falsch

Innerhalb zwei Wochen

Falsch

Innerhalb eines Monats