Frage 112 von 549
Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...
Antworten:
von sich selbst abzuwenden.
von einem anderen abzuwenden.
Ja, das ist korrekt. Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden. Im Gegensatz zur Notwehr, bei der man sich selbst verteidigt, bezieht sich Nothilfe auf die Verteidigung einer anderen Person, die von einem Angriff bedroht ist. Auch hier muss die Verteidigung verhältnismäßig und notwendig sein, um den Angriff abzuwehren.
von sich selbst oder Verwandten abzuwenden.