Frage 113 von 549
In welchem Fall handelt es sich um Nothilfe?
Antworten:
Ich leiste bei einem Schwerverletzten Erste Hilfe.
Ich wehre den Angriff eines Mannes ab, der eine Frau erkennbar unsittlich belästigt.
Ja, in diesem Fall handelt es sich um Nothilfe. Wenn Sie den Angriff eines Mannes abwehren, der eine Frau erkennbar unsittlich belästigt, verteidigen Sie eine andere Person gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Nothilfe ermöglicht es Ihnen, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Notwehr einzugreifen, um eine andere Person zu schützen. Die Verteidigung muss auch hier verhältnismäßig und erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren.
Ich verteidige mich angemessen im Rahmen der gesetzlichen Nothilfebestimmungen.