Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?
Antworten:
gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
Ja, die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes sind: Gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut: Es muss eine unmittelbare und aktuelle Gefahr für ein Rechtsgut wie Leben, Gesundheit, Eigentum oder ein anderes wesentliches Interesse bestehen. Diese Gefahr darf nicht anders, also mit einem geringeren Eingriff, abgewendet werden können. Wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses: Das Interesse, das durch die Handlung geschützt werden soll, muss das Interesse, das durch den Eingriff beeinträchtigt wird, wesentlich überwiegen. Die Handlung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Schaden, der durch die Abwehr der Gefahr entsteht, geringer ist als der Schaden, der durch die Gefahr selbst verursacht worden wäre. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Handlung im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes als legal und gerechtfertigt angesehen werden kann.
Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
gegenwärtiger rechtswidriger Angriff