Frage 83 von 549

Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?

Antworten:

Richtig

Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.

Ja, eine Waffenbesitzkarte kann auch einem eingetragenen Schützenverein erteilt werden. Der Verein muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Waffenbesitzkarte nutzen, um Waffen für den Vereinsgebrauch zu erwerben und zu verwalten.

Falsch

Nein.

Falsch

Ja, jedem Verein.