Frage 83 von 549
Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?
Antworten:
Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
Ja, eine Waffenbesitzkarte kann auch einem eingetragenen Schützenverein erteilt werden. Der Verein muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Waffenbesitzkarte nutzen, um Waffen für den Vereinsgebrauch zu erwerben und zu verwalten.
Nein.
Ja, jedem Verein.