Frage 82 von 549
An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?
Antworten:
An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
Kurzwaffen dürfen nur mit gültigem Voreintrag in der WBK erworben werden.
An jeden Polizeibeamten.