Frage 82 von 549

An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?

Antworten:

Falsch

An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.

Richtig

An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.

Kurzwaffen dürfen nur mit gültigem Voreintrag in der WBK erworben werden.

Falsch

An jeden Polizeibeamten.