Frage 84 von 549
Welche Erlaubnispapiere berechtigen nur mit einem entsprechenden Eintrag zum Erwerb von Munition für die eingetragenen Kurzwaffen?
Antworten:
Polizeidienstausweis
allgemeine WBK -grün-
Die allgemeine Waffenbesitzkarte (WBK) - grün berechtigt zum Erwerb von Munition für eingetragene Kurzwaffen nur, wenn auf der WBK ein entsprechender Eintrag für Munitionserwerb vermerkt ist.
Sammler-WBK