Frage 84 von 549

Welche Erlaubnispapiere berechtigen nur mit einem entsprechenden Eintrag zum Erwerb von Munition für die eingetragenen Kurzwaffen?

Antworten:

Falsch

Polizeidienstausweis

Richtig

allgemeine WBK -grün-

Die allgemeine Waffenbesitzkarte (WBK) - grün berechtigt zum Erwerb von Munition für eingetragene Kurzwaffen nur, wenn auf der WBK ein entsprechender Eintrag für Munitionserwerb vermerkt ist.

Falsch

Sammler-WBK