Frage 215 von 549
Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben (kaufen)?
Antworten:
Innerhalb einer Woche
Innerhalb von zwei Wochen
Ja, das ist korrekt. Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb eines Drillings oder einer anderen Schusswaffe die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen oder die Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Innerhalb eines Monats