Frage 216 von 549

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Antworten:

Falsch

Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde

Richtig

Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde

Ja, das ist korrekt. Der Veräußerer muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Verkauf der Doppelflinte eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde einreichen. In dieser Anzeige müssen die Details des Verkaufs, einschließlich der Identität des Käufers und EWB, angegeben werden.

Falsch

Für den Veräußerer ist nichts veranlasst