Frage 211 von 549

Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?

Antworten:

Falsch

Jägerprüfungszeugnis

Richtig

Jagdschein

Nach dem Erhalt eines Jahresjagdscheins können Sie eine Schusswaffe erwerben, ohne zunächst eine Waffenbesitzkarte beantragen zu müssen. Der Jagdschein berechtigt Sie zum Kauf von Jagdwaffen, wie zum Beispiel einem Drilling, einer Bockbüchsflinte oder einer Doppelflinte.

Falsch

Waffenbesitzkarte

Falsch

Lehrgangsbescheinigung