Frage 90 von 549
Wie lange gilt der Kleine Waffenschein?
Antworten:
1 Jahr
3 Jahre
unbefristet
Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet. Einmal ausgestellt, bleibt er gültig, solange keine rechtlichen Gründe (wie z.B. der Entzug aufgrund von Missbrauch) vorliegen, die zum Widerruf führen würden. Der Inhaber des Kleinen Waffenscheins ist berechtigt, bestimmte Arten von Waffen, wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.