Frage 72 von 549
In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition gelagert werden?
Antworten:
Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss
Blechschrank mit Vorhängeschloss
Erlaubnispflichtige Munition sollte in einem sicheren, robusten Behältnis aufbewahrt werden, das den gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit entspricht. Ein Blechschrank mit Vorhängeschloss ist ausreichend
Metallkasten mit Schwenkriegelschloss
Erlaubnispflichtige Munition sollte in einem sicheren, robusten Behältnis aufbewahrt werden, das den gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit entspricht. Ein Metallkasten mit Schwenkriegelschloss ist ausreichend.