Frage 72 von 549

In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition gelagert werden?

Antworten:

Falsch

Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss

Richtig

Blechschrank mit Vorhängeschloss

Erlaubnispflichtige Munition sollte in einem sicheren, robusten Behältnis aufbewahrt werden, das den gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit entspricht. Ein Blechschrank mit Vorhängeschloss ist ausreichend

Richtig

Metallkasten mit Schwenkriegelschloss

Erlaubnispflichtige Munition sollte in einem sicheren, robusten Behältnis aufbewahrt werden, das den gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit entspricht. Ein Metallkasten mit Schwenkriegelschloss ist ausreichend.