Frage 77 von 549

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Antworten:

Falsch

Ja, wenn ich Sportschütze bin.

Richtig

Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.

Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Munition nur, wenn die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist und sich auf die in der WBK eingetragenen Waffen bezieht.

Falsch

Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.