Frage 77 von 549
Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
Antworten:
Ja, wenn ich Sportschütze bin.
Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.
Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Munition nur, wenn die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist und sich auf die in der WBK eingetragenen Waffen bezieht.
Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.