Frage 81 von 549

Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Antworten:

Richtig

Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.

Erlaubnis zum Munitionserwerb: Die grüne WBK berechtigt nur dann zum Munitionserwerb, wenn auf der WBK ausdrücklich die Erlaubnis zum Erwerb von Munition für die dort eingetragenen Waffen vermerkt ist.

Falsch

Grundsätzlich ja.

Falsch

Nur bei sogenanntem „Altbesitz“.