Frage 81 von 549
Berechtigt die „grüne“ Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
Antworten:
Nur bei einem entsprechenden behördlichen Vermerk.
Erlaubnis zum Munitionserwerb: Die grüne WBK berechtigt nur dann zum Munitionserwerb, wenn auf der WBK ausdrücklich die Erlaubnis zum Erwerb von Munition für die dort eingetragenen Waffen vermerkt ist.
Grundsätzlich ja.
Nur bei sogenanntem „Altbesitz“.