Frage 37 von 99
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?
Antworten:
ja, das ist zulässig
nein, das ist nicht zulässig
das ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird