Frage 37 von 99

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?

Antworten:

Richtig

ja, das ist zulässig

Falsch

nein, das ist nicht zulässig

Falsch

das ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird