Frage 38 von 99

Bei der Benutzung des Jägernotweges darf der Jäger:

Antworten:

Falsch

die Schusswaffe in geladenem, aber gesicherten Zustand mitführen

Falsch

die Schusswaffe ungeladen mitführen, den Jagdhund laufenlassen

Richtig

Schusswaffen nur ungeladen im Futteral, Jagdhunde nur an der Leine mitführen