Frage 36 von 99
Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Antworten:
alle Grundflächen einer Gemeinde mit Ausnahme der befriedeten Bezirke
alle Grundflächen einer Gemeinde soweit sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind
alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen