Frage 36 von 99

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Antworten:

Falsch

alle Grundflächen einer Gemeinde mit Ausnahme der befriedeten Bezirke

Falsch

alle Grundflächen einer Gemeinde soweit sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind

Richtig

alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen