Frage 86 von 151
Wo sind Feldwildschäden anzumelden und innerhalb welcher Frist?
Antworten:
Der Berechtigte hat den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) anzumelden.
Der Berechtigte hat den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) anzumelden.