Frage 85 von 151
Welche Wildschäden sind ersatzpflichtig?
Antworten:
Schäden an Grundstücken und an den noch nicht eingeernteten Bodenerzeugnissen, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden.
Schäden an Grundstücken und an den noch nicht eingeernteten Bodenerzeugnissen, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden.