Frage 87 von 151

Wie sind die Anmeldefristen bei Wildschäden im Wald geregelt?

Antworten:

Richtig

Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie jeweils zum 01.05. und zum 01.10. bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.