Frage 88 von 151

Welcher Personenkreis ist durch die zuständige Behörde zum Wildschadens-Ortstermin zu laden?

Antworten:

Richtig

Der Geschädigte, der Ersatzpflichtige, ggf. ein Wildschadensschätzer und ein Vertreter der Wildschadensausgleichskasse.