Frage 88 von 151
Welcher Personenkreis ist durch die zuständige Behörde zum Wildschadens-Ortstermin zu laden?
Antworten:
Der Geschädigte, der Ersatzpflichtige, ggf. ein Wildschadensschätzer und ein Vertreter der Wildschadensausgleichskasse.
Der Geschädigte, der Ersatzpflichtige, ggf. ein Wildschadensschätzer und ein Vertreter der Wildschadensausgleichskasse.