Frage 58 von 151
Welche Wildarten dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Antworten:
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.