Frage 57 von 151

Welche jagdrechtlichen Vorschriften gelten in Mecklenburg-Vorpommern für Kirrungen?

Antworten:

Richtig

Das gelegentliche Ankirren von Schwarzwild ist zulässig. Die Kirrung darf nicht mit mehr als drei Kilogramm Mais, Getreide oder Baumfrüchten beschickt sein.