Frage 57 von 151
Welche jagdrechtlichen Vorschriften gelten in Mecklenburg-Vorpommern für Kirrungen?
Antworten:
Das gelegentliche Ankirren von Schwarzwild ist zulässig. Die Kirrung darf nicht mit mehr als drei Kilogramm Mais, Getreide oder Baumfrüchten beschickt sein.