Frage 59 von 151
Welche Personen haben in gemeinschaftlichen Jagdbezirken einen Abschussplan aufzustellen?
Antworten:
Der oder die Jagdausübungsberechtigte(n) zusammen mit dem Jagdvorstand.
Der oder die Jagdausübungsberechtigte(n) zusammen mit dem Jagdvorstand.