Frage 56 von 151
Welche Behörde legt in Mecklenburg-Vorpommern den Zeitraum der Notzeit fest, in dem Schalenwildfütterungen beschickt werden dürfen?
Antworten:
Die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises.
Die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises.