Frage 55 von 151
Beim Vorliegen welcher Voraussetzungen ist die Fütterung des Schalenwildes zulässig?
Antworten:
Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Winterfütterung zu sorgen.