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Sachgebiet-4-recht
Zustandige-stelle-fur-die-abrundung-eines-jagdbezirks-ist-4555
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Sachgebiet 4 - Recht
Frage 32 von 536
Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:
Antworten:
Falsch
die Gemeindeverwaltung
Falsch
die Jagdgenossenschaft
Richtig
die untere Jagdbehörde
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