Frage 33 von 536
Wer ist Jagdausübungsberechtigter?
Antworten:
alle Grundstückseigentümer auf ihren Flächen innerhalb des Jagdbezirks
alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
nur Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft
der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks