Frage 31 von 536
Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?
Antworten:
der Bundesrepublik Deutschland
dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
den Ländern
den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete
der Bundesrepublik Deutschland
dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
den Ländern
den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete