Frage 419 von 536
Zur Aushorstung von Nestlingen und Ästlingen des Habichts ist neben der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich:
Antworten:
die Genehmigung der obersten Jagdbehörde
die Genehmigung der Naturschutzbehörde
die Genehmigung der Jagdbehörde