Frage 419 von 536

Zur Aushorstung von Nestlingen und Ästlingen des Habichts ist neben der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich:

Antworten:

Falsch

die Genehmigung der obersten Jagdbehörde

Falsch

die Genehmigung der Naturschutzbehörde

Richtig

die Genehmigung der Jagdbehörde