Frage 420 von 536
Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn erlegt und es präparieren lassen. Er darf dieses Rebhuhnpräparat
Antworten:
zum Verkauf anbieten
nicht zum Verkauf anbieten
nur zu Zwecken der Forschung und Lehre abgeben