Frage 420 von 536

Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn erlegt und es präparieren lassen. Er darf dieses Rebhuhnpräparat

Antworten:

Richtig

zum Verkauf anbieten

Falsch

nicht zum Verkauf anbieten

Falsch

nur zu Zwecken der Forschung und Lehre abgeben