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Sachgebiet 4 - Recht
Frage 418 von 536
Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Antworten:
Falsch
nein
Richtig
ja
Falsch
ja, aber nicht an jedem Ort
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