Frage 210 von 536
Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?
Antworten:
binnen einer Woche nach Kenntniserlangung
1. April
1. Mai
15. Juli
1. Oktober