Frage 211 von 536

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Antworten:

Falsch

die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd

Falsch

der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat

Richtig

der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges