Frage 209 von 536

Ein Landwirt stellt am 2. Juni fest, dass durch Fasane an seinem Maisfeld erheblicher Schaden verursacht wurde. Am 15. Juni meldet er diesen Schaden an. Besteht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens?

Antworten:

Falsch

ja, wenn er den Schaden bei der Gemeinde anmeldet

Falsch

ja, wenn er den Schaden bei der Jagdbehörde anmeldet

Richtig

nein