Frage 34 von 536
Muss in einem Eigenjagdbezirk die Jagd tatsächlich ausgeübt werden?
Antworten:
in jedem Fall
nur, wenn dies zur Vermeidung von Wildschäden erforderlich ist
nein, wenn mit Zustimmung der Jagdbehörde die Jagd dort ruht
in jedem Fall
nur, wenn dies zur Vermeidung von Wildschäden erforderlich ist
nein, wenn mit Zustimmung der Jagdbehörde die Jagd dort ruht