Frage 34 von 536

Muss in einem Eigenjagdbezirk die Jagd tatsächlich ausgeübt werden?

Antworten:

Falsch

in jedem Fall

Falsch

nur, wenn dies zur Vermeidung von Wildschäden erforderlich ist

Richtig

nein, wenn mit Zustimmung der Jagdbehörde die Jagd dort ruht