Frage 226 von 536

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Antworten:

Falsch

der Straßenbauverwaltung

Falsch

stets dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde

Richtig

dem Jagdausübungsberechtigten, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde

Falsch

dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat